Freitag, 2. Oktober 2015

Familie, Kranken- und Rentenversicherung

2.5 Die Sozialpolitik der solidarischen Gesellschaft

Die Familienpolitik der solidarischen Gesellschaft
In der Familienpolitik gibt es in Deutschland einen nicht unerheblichen Nachholbedarf. Es wird zwar viel Geld für die Familienpolitik eingesetzt, vor allem indirekt durch Steuervergünstigungen, dennoch ist unsere Familienpolitik nicht effektiv im Sinne einer Familienförderung.
Es ist immer noch sehr schwierig für unsere Eltern, Familie und Beruf unter einen „Hut“ zu bringen. Das führt vor allem dazu, dass Frauen mit akademischer Ausbildung in der Geburtenrate erheblich unter dem Durchschnitt liegen. Um dies zu verändern, muss in Zusammenarbeit mit den Betrieben und Behörden erreicht werden, dass die Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden können, mehr Arbeit zu Hause geleistet werden kann, dass arbeitsplatznahe Horte und Kindertagesstätten eingerichtet werden und dass dort, wo dies möglich ist, Kinder auch an den Arbeitsplatz mitgenommen werden können. Nicht alles, aber vieles ist möglich.
Beim Ausbau von Horten und Kindertagesstätten, sowie bei der Einrichtung von Ganztagsschulen wurden in den letzten Jahren Fortschritte erzielt; diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden.
Die Erziehung der Kinder durch die Eltern ist wichtig. Für Eltern, die für diese Aufgabe eine Unterstützung benötigen, müssen Beratungsstellen eingerichtet werden. Aber nicht alle Eltern können trotz guter Beratung ihren Kindern die Förderung zuteilwerden lassen, die ihre Kinder für ihre Entwicklung benötigen. Es wird daher angemessen sein, den Besuch des Kindergartens ab dem 3. Lebensjahr zur Pflicht zu machen und bei Kindern mit Entwicklungsdefiziten müssen gezielte Fördermaßnahmen durchgeführt werden. Diese Förderung wird selbstverständlich an den Schulen fortgeführt und in den Ganztagsschulen verstärkt ausgebaut. Da die Länder für die Bildung verantwortlich sind, ist die finanzielle Ausstattung der Länder zu verbessern.
Die finanziellen Leistungen für die Familien sind in ihrer Gesamtheit nicht zu erhöhen, sie müssen aber so verändert werden, dass Familien mit Kindern eine deutliche Verbesserung erfahren und es muss sichergestellt werden, dass Familien mit geringerem Einkommen nicht schlechter gestellt sind als Familien mit hohem Einkommen. Für die solidarische Gesellschaft ist deshalb eine Kindergrundsicherung die angemessene finanzielle Familienförderung. Dadurch erhalten alle Eltern für ihre Erziehungsleistung die gleiche Unterstützung.

Die solidarische Krankenversicherung
Eine große Reform wird es bei der Krankenversicherung geben. Das bisherige 2 Klassen System mit etwa 140 gesetzlichen Krankenkassen mit der Honorarabrechnung über die kassenärztlichen Vereinigungen und zusätzlichen 40 privaten Krankenkassen ist so komplex, undurchsichtig, verwaltungsaufwändig und auch diskriminierend, dass hier eine Reform dringend erforderlich ist. Für die solidarische Gesellschaft ist eine von Grund auf neu gestaltete Gesundheitsfürsorge vorzusehen, die auch viel stärker als bisher präventiv tätig ist. Daher werden die Gesundheitsprogramme für alle Menschen und alle Bereiche des Lebens ausgewogene körperliche und geistige Tätigkeit fördern. Dadurch steigt die Lebensqualität bei verminderten Kosten. Und selbstverständlich werden in Zukunft alle Bürger/innen, also auch Beamte und Selbständige in den gesetzlichen Krankenkassen versichert, die alle erforderlichen Maßnahmen bezahlen.

Bei dieser Reform werden wir von Österreich viel lernen können, dort gibt es schon lange diese Versicherung für alle Bürger/innen. Es muss auch herausgefunden werden, weshalb in Österreich die Beiträge für die Krankenkassen wesentlich niedriger liegen als in Deutschland.

Diese Reform muss nicht „übers Knie gebrochen“ werden. Die Vor- und Nachteile verschiedener Vorschläge müssen abgewogen, mit Pilotprojekten in der Praxis überprüft und dann muss das beste System eingeführt werden.

Die Finanzierung der Krankenversicherung muss ebenfalls an das Selbstverständnis der solidarischen Gesellschaft angepasst werden. In der solidarischen Gesellschaft werden die Lasten solidarisch getragen, das heißt, wer ein höheres Einkommen hat, bezahlt auch einen höheren Beitrag, was ja heute auch schon der Fall ist. Allerdings muss die Bemessungsobergrenze allmählich und mit Augenmaß erhöht werden. Durch die Neustrukturierung der Krankenversicherung ist mit einer deutlichen Kostenreduktion zu rechnen, so dass die Beitragssätze insgesamt sinken werden, so dass auf diejenigen mit höheren Einkommen trotz der Anhebung der Bemessungsgrenze möglicherweise keine höheren Belastungen zukommen, aber für die Bürger/innen mit Einkommen unter der bisherigen Bemessungsobergrenze ist mit geringeren Beiträgen zu rechnen.

Selbstverständlich werden die Beiträge paritätisch aufgebracht, aber die Beiträge der Unternehmen werden nicht, oder zumindest nicht ausschließlich nach der Lohnsumme berechnet, sondern nach der gesamten Wertschöpfung des Unternehmens, so dass Wertsteigerungen, die durch einen sehr hohen Kapitaleinsatz oder durch den Zukauf von Bauteilen aus Niedriglohn-Ländern erzielt werden, ebenfalls in die Beitragsberechnung eingehen und dadurch der lohnbezogene Beitrag weiter reduziert wird.



Die solidarische Rentenversicherung
Aufgrund des demographischen Wandels ist die Gewährleistung einer gerechten und auskömmlichen Altersversorgung eine erschwerte Aufgabe. Fast zeitgleich mit der höheren Belastung der solidarischen Gesellschaft bei der Altersversorgung, muss der ökologische Umbau unserer Wirtschaftsweise bewältigt werden, bei dem die Produktivität des Rohstoffeinsatzes ganz erheblich gesteigert werden muss. Das wird dazu führen, dass nicht mehr im gleichen Maß wie in der Vergangenheit in die Produktivitätssteigerung der Arbeit investiert werden kann, was bei zurückgehender Anzahl an Menschen im erwerbsfähigen Alter und gleichzeitiger Zunahme der Bevölkerung im Rentenalter dringend erforderlich wäre.

Der neoliberale Lösungsansatz war die Einführung der sogenannten Riesterrente. Diese löst das Problem jedoch nicht, insbesondere dann, wenn die Ersparnisse vom Staat oder von unseren Unternehmen als Kredit aufgenommen werden. Wenn die Rentner/innen das Ersparte für die Finanzierung ihres Lebensunterhaltes benötigen, dann müssen die fälligen Rückzahlungen von den Erwerbstätigen in den Betrieben und von den Steuerzahler/innen, also von den Menschen im erwerbsfähigen Alter zusätzlich aufgebracht werden. Die Riesterrente ist deshalb nur eine andere Form der umlagefinanzierten Rente, sie ist aber wesentlich teurer und birgt große Unsicherheiten und Verlustrisiken.

Damit die kommenden geburtenschwachen Jahrgänge nicht überfordert werden, muss auch bei der Rentenversicherung eine wirkliche Solidarität praktiziert werden, das heißt, dass auch bei der Altersversorgung alle Bürger/innen gemeinsam die Lasten tragen. Es wird in Zukunft ein Rentensystem für alle geben, Arbeiter/innen, Angestellte, Beamte, Künstler/innen und Selbständige, Politiker/innen, alle bilden auch bei der Altersversorgung eine Solidargemeinschaft.

Der Solidaritätsrat, der die Höhe der Entlohnung ausarbeitet, wird auch für die Höhe der Altersbezüge einen Vorschlag machen. Dieser Vorschlag muss beinhalten, dass auch in Zukunft niemand von Altersarmut bedroht ist, andererseits werden aber die hohen Renten „gedeckelt“ werden müssen, damit die Menschen im erwerbsfähigen Alter nicht überfordert werden.
Es ist aber auch dringend erforderlich, dass, so lange die geburtenstarken Jahrgänge noch im Erwerbsleben stehen und noch Arbeitslosigkeit herrscht, verstärkt in die Zukunft investiert wird - aber nicht auf Pump, denn das bringt in der Zukunft überhaupt keine Entlastung, denn zur späteren Schuldentilgung muss die gleiche Leistung an anderer Stelle erbracht werden und es müssen zusätzlich die Zinsen bezahlt werden.

Wegen dieser Zusammenhänge ist die oben dargestellte Halbierung der Staatsschulden in den nächsten 12 Jahren besonders wichtig, um so die kommende Generation wenigstens z.T. zu entlasten.

Die Entlastung der geburtenschwachen Jahrgänge ist auch mit einer kooperativen Entwicklungspolitik möglich. Wir haben wenige Kinder und können deshalb nur beschränkt durch die Erziehung und Ausbildung unserer Kinder in die Zukunft investieren. Es ist denkbar, dass wir mit Staaten mit einer hohen Geburtenrate eine Kooperation eingehen und bei der Bildung dieser Jugendlichen und bei der Entwicklung des Landes helfen. Wir erbringen also jetzt Leistungen für die Zukunft in einem anderen Land, damit die Bevölkerung, die jetzt in den Genuss unserer Hilfe kommt, uns in 15, 20, 30 Jahren helfen kann. Diese Möglichkeit der partnerschaftlichen Zukunftsgestaltung muss geprüft werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich Deutschland stärker für den Zuzug junger Menschen öffnet und ihnen eine gute Ausbildung ermöglicht, damit sie dann später uns helfen können, die schwierige Lage zu meistern.

2.6 Die Bildungspolitik der solidarischen Gesellschaft

Bildung ist die wichtigste Zukunftsinvestition. Die solidarische Gesellschaft wird dafür sorgen, dass alle Kinder, egal in welche Familien sie hineingeboren wurden, die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeiten voll zu entfalten. Im Klartext heißt das, dass nicht alle Kinder in den Kitas und in den Schulen im selben Umfang gefördert werden. Nein, Kinder, die von ihren Eltern keine oder wenig Unterstützung erhalten, müssen stärker gefördert werden.

Die Geburtenzahlen sind sehr stark zurückgegangen. Es muss deshalb alles unternommen werden, damit die Talente aller Kinder voll zur Geltung kommen. Wir können es uns nicht leisten, wenige Kinder zur Welt zu bringen und diesen dann nicht einmal eine bestmögliche Ausbildung zukommen zu lassen. Bildung ist jedoch nicht nur Wissensvermittlung; zur Bildung gehören ebenso die Verbesserung der Sozialkompetenz, der Teamfähigkeit und die Pflege der Kultur. Dies wird in der Konzeption der Gemeinschaftsschulen und der Waldorfschulen vorbildlich realisiert. Damit Bildung und Ausbildung nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängt, muss ganz selbstverständlich sein, dass die Ausbildung vom Kindergarten bis zur Universität von der Gemeinschaft finanziert wird.


Wichtig ist auch, dass allen Erwachsenen die berufsbegleitende Fortbildung ermöglicht wird. Ziel muss es sein, auch bei den bereits berufstätigen Erwachsenen die vorhandenen Potentiale bestmöglich zu fördern, zum Nutzen der Menschen selbst, aber auch zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. In den Verhandlungen zum neuen Betriebsverfassungsgesetz muss daher ausgelotet werden, welche Wege am besten geeignet sind, um dieses Ziel zu erreichen.

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