In Etappen zum Ziel
2.1
Die gerechte Entlohnung
Die
wichtigste Voraussetzung für eine krisenfeste Marktwirtschaft ist
eine von allen Menschen akzeptierte und unterstützte gerechte
Gesellschafts- und Sozialpolitik, in der die gemeinsam erzeugten
Güter und Dienstleistungen gerecht verteilt werden. Dazu ist es
wichtig, dass eine gerechte
Entlohnung für
alle erbrachten Arbeitsleistungen erreicht wird.
Unter
Entlohnung
ist nicht nur der Lohn für abhängig Beschäftigte zu verstehen,
sondern das Arbeitseinkommen aller Erwerbstätigen vom Lohn der
Hilfskraft bis zum Gehalt und den Sondervergütungen des
Konzerndirektors, den Einkommen der selbständig Tätigen, den
Unternehmer/innen, die ihren eigenen Betrieb führen, öffentlich
Bediensteten, Politiker/innen und aller Menschen die im Sport, in der
Kunst und in den Medien tätig sind.
Heute
ist die Höhe der Entlohnung in erster Linie eine Machtfrage, die
Macht der Unternehmen einer Branche gegenüber den Gewerkschaften,
aber auch eine Frage der Beziehungen, z.B. des Geschäftsführers
eines Konzerns mit dem Aufsichtsrat. Die Spreizung der Einkommen
vergrößerte sich vor allem in den letzten 2 Jahrzehnten immer mehr.
Während die Spitzengehälter stark anstiegen, erhalten immer mehr
Menschen prekäre Einkommen, die nicht zum Leben ausreichen. Das muss
dringend geändert werden, denn von Arbeit muss man leben können,
auch dann, wenn die Wirtschaft nicht mehr wächst!
Damit
dieses Ziel erreicht wird, schlage wir vor, dass ein Solidaritätsrat
gewählt wird, für den die gesellschaftlichen Organisationen
Kandidatinnen und Kandidaten nominieren können – Gewerkschaften,
Unternehmensverbände, Innungsvertreter/innen, Sozialverbände,
Arbeitslosenverbände, Eltern- und Familienvertreter/innen,
Wissenschaftler/innen usw. Die Zusammensetzung des Solidaritätsrats
wird in einer Wahl von allen Wahlberechtigten bestimmt.
Aufgabe
dieses Rates ist es zunächst einen Rahmenvorschlag für eine
zukünftige, bundesweit gültige Entlohnungsordnung
auszuarbeiten.
Ohne
dem Ergebnis der Arbeit dieses Rates vorgreifen zu wollen, halte wir
2 Eckpunkte für besonders wichtig:
-
Die maximale Entlohnung sollte etwa das 10-fache des bundesweiten Durchschnittslohns nicht übersteigen und
-
Der Mindestlohn sollte nicht niedriger als 60 % des Durchschnittslohnes sein.
Der
Solidaritätsrat wird bei dieser Aufgabe die Methoden der
Arbeitsplatzbewertung anwenden und die Erfahrungen und Kenntnisse aus
den Tarifvereinbarungen nutzen, um zu einem konsensfähigen Vorschlag
zu kommen.
Nach
einer gründlichen öffentlichen Diskussion der Ergebnisse des
Solidaritätsrates, muss von der Bundesregierung ein Gesetz über die
Stufen und Grenzen der Entlohnung ausgearbeitet werden, das zuerst im
Parlament diskutiert wird, um es dann in einer Volksabstimmung zur
Annahme vorzulegen.
Das
wichtigste Ergebnis, das durch diesen Prozess entsteht, ist die
Wertschätzung der Leistungen aller Erwerbstätigen und die daraus
abgeleitete gerechte Entlohnung aller Mitglieder der Gesellschaft.
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