Dienstag, 22. September 2015

gerechte Entlohnung

In Etappen zum Ziel

2.1 Die gerechte Entlohnung

Die wichtigste Voraussetzung für eine krisenfeste Marktwirtschaft ist eine von allen Menschen akzeptierte und unterstützte gerechte Gesellschafts- und Sozialpolitik, in der die gemeinsam erzeugten Güter und Dienstleistungen gerecht verteilt werden. Dazu ist es wichtig, dass eine gerechte Entlohnung für alle erbrachten Arbeitsleistungen erreicht wird.
Unter Entlohnung ist nicht nur der Lohn für abhängig Beschäftigte zu verstehen, sondern das Arbeitseinkommen aller Erwerbstätigen vom Lohn der Hilfskraft bis zum Gehalt und den Sondervergütungen des Konzerndirektors, den Einkommen der selbständig Tätigen, den Unternehmer/innen, die ihren eigenen Betrieb führen, öffentlich Bediensteten, Politiker/innen und aller Menschen die im Sport, in der Kunst und in den Medien tätig sind.
Heute ist die Höhe der Entlohnung in erster Linie eine Machtfrage, die Macht der Unternehmen einer Branche gegenüber den Gewerkschaften, aber auch eine Frage der Beziehungen, z.B. des Geschäftsführers eines Konzerns mit dem Aufsichtsrat. Die Spreizung der Einkommen vergrößerte sich vor allem in den letzten 2 Jahrzehnten immer mehr. Während die Spitzengehälter stark anstiegen, erhalten immer mehr Menschen prekäre Einkommen, die nicht zum Leben ausreichen. Das muss dringend geändert werden, denn von Arbeit muss man leben können, auch dann, wenn die Wirtschaft nicht mehr wächst!

Damit dieses Ziel erreicht wird, schlage wir vor, dass ein Solidaritätsrat gewählt wird, für den die gesellschaftlichen Organisationen Kandidatinnen und Kandidaten nominieren können – Gewerkschaften, Unternehmensverbände, Innungsvertreter/innen, Sozialverbände, Arbeitslosenverbände, Eltern- und Familienvertreter/innen, Wissenschaftler/innen usw. Die Zusammensetzung des Solidaritätsrats wird in einer Wahl von allen Wahlberechtigten bestimmt.

Aufgabe dieses Rates ist es zunächst einen Rahmenvorschlag für eine zukünftige, bundesweit gültige Entlohnungsordnung auszuarbeiten.
Ohne dem Ergebnis der Arbeit dieses Rates vorgreifen zu wollen, halte wir 2 Eckpunkte für besonders wichtig:
  1. Die maximale Entlohnung sollte etwa das 10-fache des bundesweiten Durchschnittslohns nicht übersteigen und
  2. Der Mindestlohn sollte nicht niedriger als 60 % des Durchschnittslohnes sein.

Der Solidaritätsrat wird bei dieser Aufgabe die Methoden der Arbeitsplatzbewertung anwenden und die Erfahrungen und Kenntnisse aus den Tarifvereinbarungen nutzen, um zu einem konsensfähigen Vorschlag zu kommen.

Nach einer gründlichen öffentlichen Diskussion der Ergebnisse des Solidaritätsrates, muss von der Bundesregierung ein Gesetz über die Stufen und Grenzen der Entlohnung ausgearbeitet werden, das zuerst im Parlament diskutiert wird, um es dann in einer Volksabstimmung zur Annahme vorzulegen.

Das wichtigste Ergebnis, das durch diesen Prozess entsteht, ist die Wertschätzung der Leistungen aller Erwerbstätigen und die daraus abgeleitete gerechte Entlohnung aller Mitglieder der Gesellschaft.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen