Donnerstag, 24. September 2015

angemessene Gewinne aus Unternehmen und Kapital

2.2 Angemessene Gewinne aus Unternehmen und Kapital

Da die Verteilung der gemeinsam erarbeiteten Wertschöpfung auch durch die erwirtschafteten Gewinne aus Kapital und wirtschaftlicher Aktivität erfolgt, wird der Solidaritätsrat in einem weiteren Schritt die Grenzen für die als gerecht empfundenen Zinsen und Gewinne und ihre Verwendung erarbeiten. Hier muss ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden, denn spätestens dann, wenn es kein Wachstum mehr geben wird, müssen auch diese Erlöse konstant bleiben, oder im Fall einer wirtschaftlichen Schrumpfung sogar zurückgehen.

Die „Deckelung“ der Einnahmen aus Kapital ist nicht nur zur Sicherung der sozialen Balance der Gesellschaft unerlässlich, sie ist auch erforderlich, um den Zwang zu wirtschaftlichem Wachstum, der durch die Kapitalakkumulation entsteht, zu vermeiden.
Außerdem beruht dieser grundsätzliche Paradigmenwechsel auf der Erkenntnis, dass Kapital immer durch die Leistungen des Produktionsfaktors Arbeit und durch die Verfügbarkeit des Produktionsfaktors natürliche Ressourcen entsteht. Auch Geld-Kapital, das von der Notenbank oder den Geschäftsbanken aus dem Nichts geschaffen wird, erhält seinen Wert erst durch die von den Produktionsfaktoren Arbeit und natürliche Ressourcen erbrachten Leistungen.

Die bisher übliche und als selbstverständlich empfundene Entlohnung des Kapitals ist deshalb eine Belohnung für die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, was ein fundamentaler Fehler ist, denn die Ressourcen sind begrenzt und auf ihre Nutzung haben alle Menschen, auch die zukünftig lebenden, das gleiche Anrecht. Die Ressourcen dürfen deshalb nicht zur Gewinnerwirtschaftung privatisiert werden.

Für die Lösung der anstehenden Probleme ist ein grundsätzlich neues ökonomisches Denken unabdingbar.

Aufgrund dieser Erkenntnisse erscheinen folgende Leitlinien als angemessen:
  1. Sparguthaben und ähnliche Geldanlagen werden nur noch in der Höhe der Inflation verzinst. Kreditzinsen orientieren sich damit ebenfalls an der Inflation, erhöht um die Bearbeitungskosten und ggf. die Kosten einer Kredit-Ausfallversicherung.
  2. Erlöse aus Direktinvestitionen und Beteiligungen an Unternehmen mit beschränkter Haftung orientieren sich an der Höhe der Kreditzinsen.
  3. Für Unternehmer/innen, die mit ihrem gesamten Vermögen haften, ist eine etwas höhere Gewinnausschüttung angemessen.

Gewinne, die in einem Unternehmen erzielt werden, sind das Resultat der Fähigkeiten, des Ideenreichtums und der guten Zusammenarbeit aller im Unternehmen tätigen Mitarbeiter/innen, das sind die Geschäftsleitung, die Führungskräfte, Ingenieure, Betriebswirte, Fach- und Hilfskräfte, eben alle!

Unternehmen erbringen wichtige Leistungen für die Gesellschaft; sie stellen Arbeitsplätze zur Verfügung und erzeugen (überwiegend) nützliche Produkte und Dienstleistungen, sie sind eigentlich der Motor der Volkswirtschaft. Wir alle wollen und müssen während unseres erwerbsfähigen Alters arbeiten, damit der Gesellschaft die erforderlichen und gewünschten Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stehen, und natürlich müssen wir dafür so entlohnt werden, damit wir den für uns angemessenen Anteil an der Wertschöpfung kaufen können. Zusätzlich leisten wir mit unserer Arbeit und unserem Verdienst einen Beitrag, damit all diejenigen, die keine Arbeit verrichten können, durch die soziale Umverteilung ebenfalls am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Aus diesen Gründen wollen wir, dass unsere Unternehmen in erster Linie dem Gemeinwohl dienen und dass sie durch die Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinns die erforderlichen Zukunftsinvestitionen tätigen können.

Da die Erwirtschaftung eines Gewinns in einem Unternehmen das Resultat der Leistung aller Mitarbeiter ist, ist die Definition eines angemessenen Gewinns an der Lohnsumme auszurichten. Einen Gewinn von 4 bis 5 % der Lohn- und Gehaltssumme halten wir für angemessen. Gewinne in dieser Höhe sollten mit dem Mindeststeuersatz besteuert werden.
Dauerhaft überhöhte Gewinne deuten darauf hin, dass entweder die eigenen Mitarbeiter zu gering entlohnt, die Zulieferbetriebe nicht angemessen bezahlt, oder von den Kunden ein zu hoher Preis verlangt wird.
Ein Teil des Gewinns sollte deshalb an die Mitarbeiter/innen verteilt werden, wobei jedoch die beschlossenen Bandbreiten der Entlohnung einzuhalten sind.

Auch eine Gewinnbeteiligung der Lieferanten ist denkbar, während die Gewinnbeteiligung der Kunden wohl nicht möglich sein wird. Deshalb ist es angemessen, wenn die Besteuerung der Gewinne, die über der vorgeschlagenen Höhe von 4 – 5 % der Lohnsumme liegen, ähnlich wie bei der Einkommenssteuer, progressiv ansteigt. So fließt ein Teil des Gewinns wieder an die Gesellschaft zurück.


Auch diese Vorschläge des Solidaritätsrates über die „Entlohnung“ des Kapitals und die Angemessenheit von Unternehmensgewinnen müssen in den Parlamenten und in der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Das Resultat ist eine neue, konsensfähige Steuergesetzgebung für die Kapital- und Gewinnbesteuerung.

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