Freitag, 22. Januar 2016

Den Konsumenten Emissionszertifikate geben

Es wird der 5. Schritt von "Zwei Wege zum Klimaschutz" beschrieben.

Die Revolutionierung des Systems der Emissionszertifikate (EZ) für den Fall, dass sich im Zuge der Reduktion der Klimagasproduktion Einschränkungen im Angebot an bestimmten Gütern und in der Folge Wucherpreise einstellen

Wenn sich diese Situation der Angebotsreduzierung abzeichnet, dann muss das System in einem 5. Schritt revolutioniert werden, in dem die EZ nicht mehr von den Unternehmen ersteigert werden müssen, sondern sie werden dann an alle KonsumentInnen in gleicher Höhe kostenlos ausgegeben und die Unternehmen müssen die bei ihrer Produktion erforderlichen EZ an die zuständige Behörde abgeben Siehe Wege zum Klimaschutz.
Damit die Unternehmen dazu in der Lage sind, müssen sie beim Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen nicht nur Euro in Rechnung stellen, sondern auch die für die Herstellung der Produkte erforderlichen EZ.  Alle beim gesamten Herstellprozess erforderlichen EZ werden von den KonsumentInnen mit den ihnen kostenlos zugeteilten EZ „bezahlt“. Die Zuteilung der EZ kann monatlich oder quartalsweise erfolgen.
Die Emissionszertifikate haben dann die Funktion einer parallelen Währung. Da die Ausgabe der EZ an die KonsumentInnen ebenfalls von Jahr zu Jahr reduziert wird, kann damit der Ausstoß der Treibhausgase ebenso reduziert werden, nur mit dem Unterschied, dass es keine angebotsreduzierende und dadurch Preis steigernde Wirkung hat, sondern eine Nachfrage reduzierende und dadurch eher Preis-stabilisierende Wirkung.
KonsumentInnen, die weniger EZ benötigen als sie erhalten, können die überschüssigen EZ an diejenigen verkaufen, die für ihren Konsum mehr EZ benötigen, als sie zugeteilt bekommen. Für Menschen mit geringem EZ-Bedarf hat dieses System die Wirkung eines bescheidenen Grundeinkommens. 
Den Unternehmen ist es untersagt, EZ zu kaufen.

Erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen
Für die Einführung dieses 5. Schrittes sind 3 vorbereitende Maßnahmen erforderlich: 
1. Die Banken müssen zu den Giro-Konten ihrer Kunden Parallel-Konten für die EZ einführen, die Überweisungsformulare sind zu erweitern, so dass auch der EZ-Betrag eingetragen werden kann und die EC- und Kreditkarten sind entsprechend zu ergänzen.
2. Das Verfahren der Rückerstattung der Einnahmen aus der Versteigerung der EZ muss auf die Auszahlung der EZ umgestellt werden. Dies ist eine Vereinfachung, da sich die Beträge nur noch um die geplante jährliche Reduzierung der EZ-Ausgabe verändern.
3. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass die KonsumentInnen, die besonders klimabewusst konsumieren, die überschüssigen EZ an die KonsumentInnen verkaufen können, denen ihr EZ-Guthaben nicht ausreicht. Es bietet sich an, dass dieses Verfahren von der EZ-Ausgabestelle in Zusammenarbeit mit den Banken etabliert und betrieben wird.
Nachdem diese Vorarbeiten geleistet sind, kann das System eingeführt werden.

Auswirkungen des 5. Schrittes
Mit dieser letzten Stufe der Veränderungen werden die Vorteile der ersten 4 Schritte weiter verstärkt. 
Die Selbstkontrolle über die Nachhaltigkeit der Innovationen wird weiter verbessert und es ist damit zu rechnen, dass ein ganz neues Wettbewerbsdenken entsteht. Da von Jahr zu Jahr immer weniger EZ verfügbar sind, können nur noch dann Gewinne erwirtschaftet werden, wenn Produkte mit extrem geringem Ausstoß von Treibhausgasen angeboten werden. Dadurch wird der menschliche Ehrgeiz für besondere Leistungen von der wachstumstreibenden Gewinnsteigerung zur Erzielung der Zukunftsfähigkeit umgeleitet. 
Außerdem ist mit einer Zunahme des Beschäftigungsniveaus zu rechnen, da für die Arbeitskräfte keine EZ „bezahlt“ werden müssen und mit ihrer Anstellung weitere EZ-Einsparungspotentiale eröffnet werden.

Die CO2-Abgabe mit Begrenzung der Menge des Treibhausgasausstoßes 
Bezieht sich auf den 2. Teil der Zwei Wege zum Klimaschutz. Die Umstellung von der Vorstufe der CO2-Abgabe zur CO2-Abgabe mit Mengenbegrenzung als Endstufe verläuft relativ einfach, da alle erforderlichen Informationen durch die Festlegung der CO2-Abgabe-Basisbetrages schon bekannt sind. Auch bei den Unternehmen müssen keine neuen Kalkulationen durchgeführt werden. Die Abgabe wird dann von den Unternehmen nicht mehr in Euro bezahlt, sondern sie müssen entsprechend der Höhe der festgelegten CO2-Abgabe-Basisbeträge  Emissionszertifikate (EZ) abführen. 

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