Montag, 4. Januar 2016

Zwei Wege zum Klimaschutz

Zwei Wege für einen erfolgreichen Klimaschutz


Franz Groll 28.12.15

Seit 2007 ist bekannt, dass weltweit der jährliche Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2050 auf 2 t äquivalent CO2/Person reduziert werden muss. In Deutschland stoßen wir z.Z. 11,2 t äquivalent CO2/Person aus, allein die Landwirtschaft verursacht 1,7 t/Person. Dazu kommt der unvermeidliche Ausstoß von Treibhausgasen bei der Roheisenverhüttung, bei der Zementherstellung, bei der Produktion von Salpetersäure und Nylon und bei der Abfallbeseitigung. Mit der Umstellung auf erneuerbare Energien allein erreichen wir deshalb das Klimaschutzziel nicht, selbst dann nicht, wenn es uns gelingt, auch den Verkehr und die Beheizung aller Gebäude mit erneuerbarer Energie zu bewerkstelligen!! Wir stehen vor der größten Herausforderung der Menschheit.
Nachdem nun in Paris bei der COP 21 beschlossen wurde, den Ausstoß der Treibhausgase so zu drosseln, dass die Erderwärmung „deutlich unter 2 °C“ bleibt, sind die Anforderungen nochmals erheblich gestiegen. Die Reduzierung des Ausstoßes an Treibhausgasen muss jetzt noch schneller erfolgen!
Dies ist am ehesten dann erreichbar, wenn wir die Kreativität aller Menschen nutzen und auf die Lösung des Problems konzentrieren. Es müssen alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen genutzt werden. Damit dies erreicht wird, muss:
  1. Bei jedem Produkt und bei jeder Dienstleistung bekannt sein, wie viel Treibhausgase bei der Bereitstellung entstanden sind, so dass alle Produzenten und alle KonsumentInnen erkennen können, wie sie am effektivsten ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten können.
  2. Zusätzlich wird es erforderlich sein, dass der Ausstoß an Treibhausgasen effektiv stufenwese gedeckelt wird.

Mit einem System, das die Transparenz und die Deckelung des Treibhausgasausstoßes ermöglicht, besteht am ehesten die Möglichkeit, dass das erforderliche Klimaschutzziel noch erreicht wird.

In diesem Aufsatz werden für 2 Systeme Verbesserungen vorgestellt, die in Stufen einführbar sind und die die oben aufgeführten Erfordernisse beinhalten.

Seit 2005 ist in der EU das Emissionshandelssystem (auch „cap and trade“genannt) eingeführt. Da dieses System bis jetzt aber so gut wie wirkungslos war, gibt es den Vorschlag, statt dessen eine CO2-Steuer oder CO2-Abgabe einzuführen. Mit beiden Systemen wird mit den bisher praktizierten, bzw. den bis jetzt vorgeschlagenen Methoden das Klimaschutzziel nicht erreicht.
Bei der vorgeschlagenen CO2-Steuer bzw. –Abgabe gibt es weder die Transparenz noch die Deckelung und beim Emissionshandelssystem fehlt ebenfalls die Transparenz und die prinzipiell mögliche Deckelung wird nicht genutzt. Für beide Systeme werden daher folgende Veränderungen vorgeschlagen:


1. Die erforderlichen Veränderungen für das Emissionshandelssystem


Das bisher in der EU praktizierte Emissionshandelssystem hat 6 gravierende Nachteile:
  1. Es erfasst nur etwa 45 % des CO2-Ausstoßes, andere Treibhausgase werden gar nicht erfasst.
  2. Das System bietet keine Möglichkeit der Preistransparenz; es ist dem Produktpreis nicht anzusehen, wie stark das Produkt zum Klimawandel beiträgt.
  3. Es ist für die zwangsläufig entstehenden Preissteigerungen kein sozialer Ausgleich vorgesehen.
  4. Die Zertifikate sind unbegrenzt gültig, das bedeutet, dass sie auch zu Spekulationszwecken missbraucht werden können.
  5. Das System kann eine angebotsreduzierende Wirkung verursachen.
  6. Weitere Systemfehler sind:
  • die kostenlose Ausgabe der Zertifikate in viel zu hoher Menge,
  • die Belohnung von Emissionsreduzierungen mit „Extra-Gratis“-Zertifikaten und
  • die Kompensationsmöglichkeiten, die sehr häufig missbraucht werden.

In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie dieses System verändert werden muss, damit das Klimaschutzziel erreicht werden kann. Diese Veränderungen sollten in allen EU-Staaten oder besser weltweit eingeführt werden, die Administration des Systems soll aber in der Verantwortung der Staaten liegen.

1.1 Die ersten Veränderungen in 4 Schritten

1. Veränderung: Es müssen alle Kompensationsmöglichkeiten und die Ausgabe von Extra-Gratis-Zertifikaten für die Reduzierung von Emissionen abgeschafft werden. Es ist völlig abwegig, die Reduzierung von Emissionen zu belohnen. Auch die kostenlose Ausgabe der Emissionszertifikate (EZ) ist einzustellen. Es müssen in Zukunft für alle Emissionen Zertifikate erworben werden.
Im 2. Schritt wird das System auf die Erfassung aller Treibhausgase ausgeweitet. Alle Unternehmen, die kohlenstoffhaltige Rohstoffe fördern oder importieren, müssen die dafür erforderlichen EZ erwerben. Zusätzlich müssen die Unternehmen, bei deren Produktion Treibhausgase entstehen, wie z.B. bei der Herstellung von Salpetersäure oder in der Landwirtschaft, die dafür erforderlichen EZ erwerben. Die Menge an erwerbbaren EZ wird in jedem Land so reduziert, dass bis zum Jahr 2050 der geforderte Zielwert von 2 t äquivalent CO2/Person erreicht wird. Für Deutschland bedeutet das eine Reduzierung von über 5 %/Jahr, wenn das System im Jahr 2016 eingeführt würde. Nach dem Beschluss bei der COP21 in Paris muss die Reduzierung sogar noch schneller durchgeführt werden.
Im ersten Jahr der Einführung dieser Änderung werden die EZ zu einem festen Preis verkauft. Ab dem 2. Jahr werden die EZ versteigert, damit ist gewährleistet, dass die Reduzierungen dort vorgenommen werden, wo es gesamtwirtschaftlich am günstigsten ist. Einen Handel mit Zertifikaten zwischen Unternehmen gibt es nicht mehr! Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Staaten, die die Reduzierung nicht rasch genug erreichen, von anderen Staaten, z.B. Entwicklungsländern mit sehr niedrigem Ausstoß von Treibhausgasen, EZ erwerben.

Im 3. Schritt müssen die unausweichlichen Preissteigerungen, die aufgrund der erforderlichen Investitionen und der Kosten für den Erwerb der EZ entstehen, für die geringverdienende Bevölkerung ausgeglichen werden, da andernfalls Menschen mit geringem Einkommen in die Armut gestürzt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass die Einnahmen aus der Versteigerung der EZ an alle BürgerInnen in gleicher Höhe ausbezahlt werden. Dadurch erhalten alle, die mit ihrem Konsum eine unterdurchschnittliche Menge an Treibhausgasen verursachen, einen Bonus.

Damit das Reduktionsziel erreicht werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass alle Unternehmen und alle KonsumentInnen bei jedem Produkt und bei jeder Dienstleistung erkennen, wieviel Treibhausgase bei ihrer Bereitstellung entstanden sind, bzw wie hoch der EZ-Kostenanteil am Gesamtpreis ist. Deshalb beinhaltet der Vorschlag, dass in einem 4. Schritt die Unternehmen verpflichtet werden, den Kostenanteil für den Erwerb der EZ beim Verkaufspreis eines jeden Produktes oder einer Dienstleistung separat auszuweisen, so wie auch die MwSt. separat ausgewiesen wird.
Die separate Ausweisung der anteiligen EZ-Kosten ermöglicht auch, dass bei der Ein- und Ausfuhr von Waren der EZ-Kostenanteil wie die MwSt. behandelt werden kann. Bei der Ausfuhr wird der EZ-Kostenanteil erstattet. Bei der Einfuhr wird der EZ-Kostenanteil in der Höhe erhoben, wie er bei der Inlandsproduktion des Produktes angefallen wäre. Dadurch haben alle Unternehmen die gleichen Chancen.

Auswirkungen dieser Verbesserungen

Diese 4 Verbesserungen des EU-Emissionszertifikatesystems werden folgende Auswirkungen haben:
  1. Mit der Erfassung aller Treibhausgase ist es möglich, die Reduzierung auf 2 t äquivalent CO2/Person zu erreichen, ohne dass zusätzliche Vorschriften erlassen werden.
  2. Durch die Rücküberweisung der Einnahmen aus der Versteigerung der EZ werden Menschen mit geringem Einkommen und unterdurchschnittlichem Konsum nicht belastet, sondern entlastet.
  3. Durch die Kosten-Transparenz ist es möglich, dass alle für sich frei entscheiden können, wie sie ihren Ausstoß der Treibhausgase reduzieren wollen.
  4. Auch für die Unternehmen ist diese Kostentransparenz von großer Bedeutung; dadurch ersehen sie, mit welchen Maßnahmen sie den EZ-Kostenanteil am günstigsten und effektivsten reduzieren können.
  5. Da bei der Verarbeitung von Rohstoffen und beim Gütertransport Treibhausgase entstehen, hat diese neue Konzeption des Systems eine umfassende Wirkung. Die Verkehrsbelastung und der Landschaftsverbrauch werden zurückgehen und es werden wartungs- und reparaturfreundliche Produkte auf den Markt kommen.
  6. Die biologische Landwirtschaft wird sich durchsetzen, da sie weit weniger Lachgas produziert und durch die Humusanreicherung Kohlenstoff aus der Atmosphäre im Boden bindet und deshalb sehr viel weniger EZ ersteigern muss.

Das Problem der angebotsreduzierenden und möglicherweise Preis steigernden Wirkung ist damit jedoch noch nicht gelöst. Dazu muss das System grundlegend umgestellt werden.

1.2 Die Revolutionierung des Systems

Wenn sich diese Situation der Angebotsreduzierung abzeichnet, dann muss das System in einem 5. Schritt revolutioniert werden, in dem die EZ nicht mehr von den Unternehmen ersteigert werden müssen, sondern sie werden dann an alle KonsumentInnen in gleicher Höhe kostenlos ausgegeben und die Unternehmen müssen die bei ihrer Produktion erforderlichen EZ an die zuständige Behörde abgeben.
Damit die Unternehmen dazu in der Lage sind, müssen sie beim Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen nicht nur Euro in Rechnung stellen, sondern auch die für die Herstellung der Produkte erforderlichen EZ. Alle beim gesamten Herstellprozess erforderlichen EZ werden von den KonsumentInnen mit den ihnen kostenlos zugeteilten EZ „bezahlt“. Die Zuteilung der EZ kann monatlich oder quartalsweise erfolgen.
Die Emissionszertifikate haben dann die Funktion einer parallelen Währung. Da die Ausgabe der EZ an die KonsumentInnen ebenfalls von Jahr zu Jahr reduziert wird, kann damit der Ausstoß der Treibhausgase ebenso reduziert werden, nur mit dem Unterschied, dass es keine angebotsreduzierende und dadurch Preis steigernde Wirkung hat, sondern eine Nachfrage reduzierende und dadurch eher Preis-stabilisierende Wirkung.
KonsumentInnen, die weniger EZ benötigen als sie erhalten, können die überschüssigen EZ an diejenigen verkaufen, die für ihren Konsum mehr EZ benötigen, als sie zugeteilt bekommen. Für Menschen mit geringem EZ-Bedarf hat dieses System die Wirkung eines bescheidenen Grundeinkommens.
Den Unternehmen ist es untersagt, EZ zu kaufen.

Erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen

Für die Einführung dieses 5. Schrittes sind 3 vorbereitende Maßnahmen erforderlich:
  1. Die Banken müssen zu den Giro-Konten ihrer Kunden Parallel-Konten für die EZ einführen, die Überweisungsformulare sind zu erweitern, so dass auch der EZ-Betrag eingetragen werden kann und die EC- und Kreditkarten sind entsprechend zu ergänzen.
  2. Das Verfahren der Rückerstattung der Einnahmen aus der Versteigerung der EZ muss auf die Auszahlung der EZ umgestellt werden. Dies ist eine Vereinfachung, da sich die Beträge nur noch um die geplante jährliche Reduzierung der EZ-Ausgabe verändern.
  3. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass die KonsumentInnen, die besonders klimabewusst konsumieren, die überschüssigen EZ an die KonsumentInnen verkaufen können, denen ihr EZ-Guthaben nicht ausreicht. Es bietet sich an, dass dieses Verfahren von der EZ-Ausgabestelle in Zusammenarbeit mit den Banken etabliert und betrieben wird.
Nachdem diese Vorarbeiten geleistet sind, kann das System eingeführt werden.

Auswirkungen des 5. Schrittes

Mit dieser letzten Stufe der Veränderungen werden die Vorteile der ersten 4 Schritte weiter verstärkt.
Die Selbstkontrolle über die Nachhaltigkeit der Innovationen wird weiter verbessert und es ist damit zu rechnen, dass ein ganz neues Wettbewerbsdenken entsteht. Da von Jahr zu Jahr immer weniger EZ verfügbar sind, können nur noch dann Gewinne erwirtschaftet werden, wenn Produkte mit extrem geringem Ausstoß von Treibhausgasen angeboten werden. Dadurch wird der menschliche Ehrgeiz für besondere Leistungen von der wachstumstreibenden Gewinnsteigerung zur Erzielung der Zukunftsfähigkeit umgeleitet.
Außerdem ist mit einer Zunahme des Beschäftigungsniveaus zu rechnen, da für die Arbeitskräfte keine EZ „bezahlt“ werden müssen und mit ihrer Anstellung weitere EZ-Einsparungspotentiale eröffnet werden.

2. Die CO2-Abgabe mit Transparenz und Mengenbegrenzung


Von mehreren Organisationen und auch von Regierungsvertretern wird die Einführung einer CO2-Abgabe vorgeschlagen, da das in der EU eingeführte Emissionshandelssystem nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass sich dieser Vorschlag durchsetzt, schlage ich eine zweistufige Einführung des Systems vor; dabei wird die Vorstufe schon so konzipiert, dass der Übergang in die Endstufe mit wenig zusätzlichem Aufwand möglich ist.
Da nicht nur das CO2 klimaschädlich ist, sondern auch Methan und Lachgas, verstehe ich „die CO2-Abgabe“ als Synonym für eine Abgabe, die für den Ausstoß aller Treibhausgase entrichtet werden muss.

2.1 Die bis jetzt vorgeschlagene CO2-Abgabe als Vorstufe

Die bis heute bekannten Vorschläge für eine CO2-Abgabe sehen die Besteuerung des Ausstoßes von Treibhausgasen vor. Dieses System hat nur eine Lenkungsfunktion, da es keine Deckelung vorsieht. Diesen Vorschlag betrachte ich als Vorstufe für ein effektiveres System, das dann eingeführt werden muss, wenn sich herausstellt, dass das Klimaschutzziel ohne die Möglichkeit der Verbrauchsbeschränkung nicht erreicht wird.
Damit die Umstellung auf die Endstufe möglichst einfach zu bewältigen ist, werden schon in der Vorstufe die Anforderungen für die Endstufe berücksichtigt.
Zur Ermittlung der Höhe der CO2-Abgabe legt eine regierungsunabhängige, öffentlich-rechtliche Agentur den CO2-Abgabe-Basisbetrag fest, der bei der Ermittlung der Abgabehöhe als Berechnungsgrundlage dient. Die Abgabe-Basisbeträge werden proportional zur Höhe der Klimabelastung festgelegt. Sie müssen nur für die kohlenstoffhaltigen Rohstoffe und für all die Produktionsverfahren ermittelt werden, bei denen ebenfalls klimaschädliche Gase entstehen, wie z.B. bei der Roheisenverhüttung, der Zementproduktion, bei der Produktion von Salpetersäure und der Herstellung von Kunststoffen. Etwas schwieriger ist die Ermittlung der Abgabebasisbeträge bei der Abfallentsorgung und bei der Landwirtschaft. Es kann deshalb angebracht sein, dass diese Branchen etwas später in das CO2- Abgabesystem einbezogen werden.

Die Regierung legt den Abgabesatz fest, der angibt, wieviel Euro pro Abgabe-Basisbetrag an CO2- Abgaben abzuführen sind. Es wird empfohlen, dass der Abgabesatz jährlich erhöht wird, der Erhöhungsbetrag sollte aber über einen längeren Zeitraum schon im Vorhinein bekannt sein, damit sich die Unternehmen auf die Veränderungen vorbereiten können. Mit Hilfe der Abgabe-Basisbeträge und des von der Regierung festgesetzten Abgabesatzes können die betroffenen Unternehmen und die für die Abgabe zuständige Behörde die Höhe der zu entrichtenden CO2-Abgabe berechnen. Die Berechnungsformel lautet: Abgabe-Basisbetrag x Abgabesatz x verbrauchter bzw. produzierter Menge = Höhe der CO2-Abgabe.

In einem weiteren Schritt, oder gleich zu Beginn der Einführung der CO2-Abgabe wird von den Unternehmen verlangt, dass sie den entrichteten CO2-Abgabebetrag bei jedem Produkt oder einer Dienstleistung separat ausweisen, so wie dies bei der Mehrwertsteuer (Mwst) praktiziert wird. Die Unternehmen berechnen selbst die anteilige Höhe der CO2-Abgabe für jedes Produkt, was etwas aufwändiger ist als die Ausweisung der Mwst, da es sich dabei nicht um einen Prozentsatz der Herstellkosten handelt. Für die Unternehmen, die keine CO2-Abgabe entrichten müssen, das ist die große Mehrheit, wird der CO2-Abgabebetrag, ähnlich wie die Mwst, ein durchlaufender Posten, der letztendlich von den KonsumentInnen getragen werden muss. Die Richtigkeit der Angaben wird bei den Betriebsprüfungen verifiziert.
Der Vorteil dieser Methode ist, dass die Produzenten und die Konsumenten sehen, wie viel klimaschädliche Gase bei der Herstellung eines Produktes entstanden sind, bzw. wie hoch der CO2-Abgabebetrag war.

Auch bei der Ein- und Ausfuhr von Waren wird die CO2-Abgabe so wie die Mwst behandelt. Bei der Ausfuhr wird der CO2-Abgabebetrag erstattet und bei der Einfuhr wird ein CO2-Abgabebetrag in der Höhe erhoben, wie er bei der Inlandsproduktion des Produktes angefallen wäre. Hierzu müssen von der zuständigen Behörde Abgabetabellen erstellt werden.
Durch dieses Grenzausgleichsverfahren könnte die CO2-Abgabe auch nur national eingeführt werden. Dies ist deshalb wichtig, weil dieses System ohne diesen Grenzausgleich nur dann eingeführt werden könnte, wenn es zumindest in der gesamten EU oder gar weltweit eingeführt wird. Im letzteren Fall würde das System mit großer Wahrscheinlichkeit viel zu spät realisiert.
Die Preissteigerungen, die durch die CO2-Abgabe und die erforderlichen Investitionen zur Reduzierung des Ausstoßes der Treibhausgase entstehen, erfordern einen sozialen Ausgleich für Menschen mit geringeren Einkommen. Dies kann durch eine Erhöhung der unteren Lohngruppen erfolgen oder durch zusätzliche Sozialleistungen. Es ist aber auch eine entsprechende Absenkung der Sozialabgaben durch die Einführung von Freibeträgen möglich.
Es gibt auch den Vorschlag, dass die Einnahmen aus der CO2-Abgabe an alle Bürger/innen in gleicher Höhe ausbezahlt werden. Dadurch erhalten all diejenigen, deren Konsum unter dem Durchschnitt liegt und die klimabewusst konsumieren, einen Bonus, da für sie die Rückerstattung höher ist, als sie wegen der CO2-Abgabe zusätzliche Ausgaben hatten. Dagegen müssen diejenigen, die mit ihrem Konsum einen überdurchschnittlich hohen Ausstoß klimaschädlicher Gase verursachen, mehr bezahlen, als sie per Abgaberückerstattung bekommen. Dies ist ein gerechter sozialer Ausgleich, denn wegen des höheren Konsums eines Teils der Bevölkerung, müssen die Unternehmen höhere Investitionen tätigen, um den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren, was das Preisniveau insgesamt anhebt. Durch die Rückerstattung der CO2-Abgabe wird bei den Menschen mit geringerem Einkommen diese Mehrbelastung kompensiert. Allerdings mildert dieses Verfahren die Wirkung der CO2-Steuer etwas ab.

Es ist zu erwarten, dass die CO2-Abgabe zu einer beträchtlichen Reduzierung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase führt. Da aber die CO2-Abgabe nur eine Lenkungsfunktion ausüben kann, ist damit zu rechnen, dass die erforderliche Reduzierung des Ausstoßes der Treibhausgase, die für das Ziel die Erderwärmung auf „deutlich unter 2°C“ zu begrenzen, nicht erreicht wird, weil es keine Möglichkeit der Deckelung gibt. Aus diesem Grund wurde eine effektivere Methode erarbeitet, die dann, wenn es erforderlich wird, eingeführt werden kann.

2.2 Die CO2-Abgabe mit Begrenzung der Menge des Treibhausgasausstoßes

Die Umstellung von der Vorstufe der CO2-Abgabe zur CO2-Abgabe mit Mengenbegrenzung als Endstufe verläuft relativ einfach, da alle erforderlichen Informationen durch die Festlegung der CO2-Abgabe-Basisbetrages schon bekannt sind. Auch bei den Unternehmen müssen keine neuen Kalkulationen durchgeführt werden. Die Abgabe wird dann von den Unternehmen nicht mehr in Euro bezahlt, sondern sie müssen entsprechend der Höhe der festgelegten CO2-Abgabe-Basisbeträge Emissionszertifikate (EZ) abführen.
Das Verfahren entspricht dann genau dem Vorschlag, wie er in diesem Aufsatz im Abschnitt „1.2 Die Revolutionierung des Systems“ beschrieben wurde. Die EZ werden in diesem System an alle Konsumenten verteilt und die Unternehmen stellen nicht nur Euros in Rechnung sondern auch die anteilige Menge an EZ, die abgeführt werden mussten. Die EZ haben die Wirkung einer parallelen Währung.
Auch die Vorbereitungen für die Einführung dieser letzten Stufe sind identisch, ebenso die Möglichkeit des Verkaufs überschüssiger EZ an andere KonsumentInnen.

Bewertung der beiden Systeme


Die Wirksamkeit für den Klimaschutz ist bei beiden Systemen nach der Einführung der letzten Stufe identisch. Die Auswahl eines der beiden Systeme richtet sich daher ausschließlich nach der schnelleren und einfacheren Realisierbarkeit. Da das EU-Emissionshandelssystem bereits seit 11 Jahren eingeführt ist und die Verbesserungen in mehreren Schritten erfolgen können, wird es vermutlich eher möglich sein, das etablierte EU-System zu verbessern, als die Einführung des CO2-Abgabesystems. Dies müssen aber die Regierungen entscheiden.

Franz Groll Eichendorffstr.4 75391 Gechingen Tel 07056 2391 Franz.Groll@gmx.de / www.FranzGroll.de


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